Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 - Ampelfarbe Rot für alle Schulen in ganz Österreich
Aufgrund einer Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 gilt vom 7. Jänner bis einschließlich 17. Jänner 2021 für ganz Österreich die Schulampelfarbe „Rot“(siehe § 13 Abs. 6).
Die aktuelle Fassung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 finden Sie hier
Für uns bedeutet das:
- In sonderpädagogischen Einrichtungen bleibt der Präsenzunterricht aufrecht.
- MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse. (Ausnahmen für Kinder mit Förderbedarf)
- Regelungen für den Schulbeginn in der Früh und für Pausen zur Minimierung von Kontakten - getrennte Pausen
- Keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen usw.
- Keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte, Therapien, usw.)
- Kontaktsportarten sind unzulässig - der Sportunterricht findet jedoch mit Einhaltung der Hygienemaßnahmen statt
- Kein Singen in geschlossenen Räumen
Die Lage ist momentan sehr ernst. Wir in der ASO Zirl bemühen uns um die Einhaltung der Hygienebestimmungen und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes. Wir danken Ihnen, dass Sie die Maßnahmen mittragen und den Kindern einen sicheren Schulbesuch ermöglichen.